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Abblendlicht

 

Die Benutzung des Abblendlichts ist tagsüber für alle Fahrzeuge auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeschrieben.
 

Handy am Steuer

 

Es besteht ein Handyverbot. Telefonieren ist nur mit einer Freisprechanlage oder Kopfhörern gestattet. Das Telefonieren mit einem Handy während der Fahrt kann gemäß Artikel 173 Codia della Strada mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Kreisverkehr

 

Sofern nichts anderes ausdrücklich durch Verkehrszeichen geregelt ist, gilt im Kreisverkehr (Rotatoria), dass die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge Vorfahrt vor den sich bereits im Kreisverkehr befindlichen Fahrzeugen haben (Rechts-vor-Links-Regel). Diese Grundsätze werden jedoch in der Praxis nicht immer beachtet, so dass am und im Kreisverkehr in Italien erhöhte Vorsicht angezeigt ist.

 

Ladungsvorschriften

 

In Italien ist gemäß Art. 164 des Codice della Strada jede nach hinten (bis maximal 3/10 der Fahrzeuglänge) hinausragende Ladung mit einer Warntafel zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Das Überstehen der Ladung nach vorne ist stets unzulässig. Sie ist z.B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand. Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz- Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinaussteht sind sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden (vgl. auch Warntafel).

 

Nebelschlußleuchte

 

Die Nebelschlußleuchte darf nur bei Sichtweiten unter 50 m verwendet werden.

 

Parken

 

An weißen Bordsteinstreifen kann gratis geparkt werden, an blauen Streifen ist das Parken gebührenpflichtig und an schwarz-gelben Streifen ist das Parken verboten. Gelbe Parkflächen sind reserviert für Autobusse, Taxis etc.. In manchen Städten gibt es ausgewiesene grüne Parkflächen: Hier besteht an Werktagen Parkverbot von 8 Uhr bis 9.30 Uhr und von 14.30 Uhr bis 16 Uhr.

 

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

 

Die Überwachungsbehörden sind gehalten, ausländischen Behinderten dieselben Parkerleichterungen wie italienischen Staatsangehörigen zuzugestehen, wenn ein Behindertenausweis mit dem internationalen verwendeten Rollstuhlfahrersymbol vorhanden ist. Im wesentlichen ist das Parken nur in hierfür reservierten, speziell beschilderten Parkbuchten gestattet. Ansonsten sind die Behörden lediglich aufgefordert, Ausweisinhabern die Zufahrt zu Sozial-, Kultur- und Erholungseinrichtungen (sowie zum Arbeitsplatz) zu ermöglichen. Für die Gewährung von Vergünstigungen sind die lokalen Verwaltungsbehörden zuständig.

 

Promille-Grenze

 

Die Promille-Grenze liegt in Italien bei 0,5 Promille.

 

Überholen

 

Das Überholen ist vor und auf Bahnübergängen verboten. Straßenbahnen dürfen rechts nicht überholt werden, wenn Fahrgäste ein oder aussteigen.

 

Vorfahrt auf Bergstraßen

 

In Italien muß man allen Linienbussen auf Paß- und Bergstrassen den Vortritt lassen, unabhängig davon, ob sie berg- oder talwärts fahren.

 

Warntafel

 

In Italien wird von Kfz-Führern verlangt, dass sie die über das Fahrzeugheck hinausstehende Ladung mit einer Warntafel kennzeichnen. Diese Tafel muss besonderen Voraussetzungen entsprechen, die im Art. 164 Codice della Strada sowie in weiteren verkehrsrechtlichen Vorschriften (Durchführungsbestimmungen) normiert sind, und sie muss in den vom Gesetz genannten Fällen verwendet werden.

Mit der Warntafel ist  j e d e nach hinten hinausgehende Fahrzeugladung zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Sie ist z. B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand.

Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinten hinaussteht - nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet - sind nach dem Gesetz "sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden".

Den Ausführungsbestimmungen zufolge ist eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils dergestalt anzubringen, dass sie ständig quer zur Fahrtrichtung verbleibt. Die Tafel muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein.

Außerdem soll sie aus Metallblech sein und eine Typengenehmigung haben. Von Seiten des italienischen Verkehrsministeriums wurde jedoch verlautbart, dass auch die früher zugelassenen Kunststoff-Warntafeln dann weiterverwendet werden dürfen, wenn sie typengenehmigt sind. Zwar sollen die Tafeln "normalerweise aus Metall" sein; dies schließt dem Ministerium zufolge aber die Verwendung anderer Materialien nicht grundsätzlich aus.

Angesichts dieser - in der italienischen Rechtspraxis nicht unüblichen - gewissen Rechtsunsicherheit ist das Mitführen einer typengenehmigten Metalltafel die sicherste, aber auch kostenträchtigste Möglichkeit, den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Denn manchen Überwachungsbeamten dürfte die weite Gesetzesauslegung des Ministeriums bekannt ist.

Außer in Italien wird im übrigen, soweit ersichtlich, kaum irgendwo in Europa eine derart strikte Ladungssicherung verlangt. Ein Verstoß gegen die erwähnte Vorschrift wird derzeit (seit 01.01.2003) mit mindestens 68,25 Euro geahndet.

 

Warnwesten

 

Das Tragen einer Warnweste ist für die Fahrer von Privat- und Geschäftsfahrzeugen vorgeschrieben, wenn sie das Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten. Dies gilt insbesondere für Notfallsituationen wie Unfälle oder Pannen bzw. bei entsprechenden Witterungsbedingungen wie Dunkelheit, Nebel oder Regen. Diese Neuregelung ist in Italien seit dem 1. April 2004 in Kraft.

Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern ( nicht unter 33,60 Euro ) sollte auf Reisen nach Italien die Warnweste (Preis: ca. 10 Euro) stets griffbereit sein.                                                                                                                                                                                                                                                             Quelle: ADAC

 

Italienische Strassenverkehrsordnung

 

 

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