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Autobahnmaut – Verhalten an Mautstellen / Rechtsfragen

Das italienische System der Erhebung von Autobahnmaut hat sich für Touristen als kompliziert und gewöhnungsbedürftig erwiesen. Erschwerend kommt hinzu, dass unterschiedliche Autobahnbetreibergesellschaften für einzelne Streckenabschnitte zuständig sind. Nachfolgende Hinweise und Tipps sollen helfen, Ihnen die Orientierung auf italienischen Autobahnen zu erleichtern und Probleme zu vermeiden.

Zur Zeit werden auf Sardinien noch keine Gebühren für die Nutzung der “Superstrada” erhoben !!!

Mauterhebungsarten

Die Gebührenhöhe richtet sich meist nach der Streckenlänge und wird mit Hilfe einer an der Autobahneinfahrt ausgegebenen Mautkarte ermittelt. Auf einzelnen Autobahnabschnitten wird hingegen - ohne Ausgabe einer Mautkarte - ein bestimmter Fixbetrag verlangt (z. B. Abschnitt Lainate - Como - Chiasso).

Verhalten an der Autobahneinfahrt

Drücken Sie an der Einfahrtsstation die rote Taste am Automaten und ziehen Sie die Mautkarte.

Tipp:
Bewahren Sie die Mautkarte sorgfältig auf, ein Verlust kann teuer werden!

Zahlungsmöglichkeiten an der Autobahnausfahrt

Gezahlt werden kann in bar oder mit Abbuchungs - und Kreditkarten. Das sog. Telepass - System wird derzeit ausschließlich von italienischen Vielfahrern benutzt und kommt für Touristen nur ausnahmsweise in Betracht. Die ViaCard ist eine im voraus bezahlte Magnetkarte, die benutzt werden kann, bis der gespeicherte Betrag vollständig aufgebraucht ist. Mit folgenden Kreditkarten kann vielerorts ebenfalls bezahlt werden: Visa, Eurocard-Mastercard, Diners, Aura, American Express.

Tip:
Die ViaCard wird - abgesehen von Sizilien - in ganz Italien anerkannt und empfiehlt sich zur Vermeidung von Warteschlangen an Barzahlungsschaltern (erhältlich auch bei ADAC - Geschäftsstellen).

Verhalten an der Zahlstation

Ordnen Sie sich rechtzeitig je nach gewünschter Bezahlungsart auf der entsprechenden Spur ein!
Die Barzahlung ist am einfachsten: Mautkarte an den Bediensteten reichen, bezahlen, ggf. Quittung ("scontrino") anfordern.
Zahlung per Viacard: Mautkarte in die vorgesehene Vorrichtung stecken, dann erscheint der zu zahlende Betrag auf der elektronischen Anzeigetafel. Anschließend Viacard einstecken und nach Abbuchung des Betrages Viacard wieder entnehmen.
Entsprechend ist mit Kreditkarten zu verfahren; achten Sie darauf, dass das Magnetband beim Einführen der Kreditkarte - wie vorgegeben - unten rechts liegt.

Tipp:
Eine Quittung wird bei automatischen Zahlstellen nach Betätigen der mit "RICHIESTA SCONTRINO" bezeichneten Taste ausgegeben. Quittungen müssen - auch bei Barzahlung - eigens angefordert werden (italienische Bezeichnung: SCONTRINO).

Falsche Ausfahrtspur angewählt

Ist es zu spät, die Fahrspur zu wechseln, keineswegs zurücksetzen, sonst machen Sie sich strafbar ! Betätigen Sie die Taste "AIUTO-HELP", "RICHIESTA DI INTERVENTO" oder "ASSISTENZA". Das Kontrollpersonal bewirkt dann die Ausgabe eines "Quittungsstreifens", den Sie in jedem Fall abwarten und herausziehen sollten; anschließend können Sie weiterfahren. Anhand des Quittungsstreifens ist sodann die Bezahlung des ausstehenden Betrages bei einem Bediensteten an der nächsten, zur selben Autobahnbetreibergesellschaft gehörenden Zahlstelle bzw. der nächsten als "Punto Blu" bezeichneten Zahlstation oder auch vom Ausland aus möglich (vgl. Sie bitte nachfolgende Ausführungen zu "Schwierigkeiten bei bargeldloser Zahlung" und "Überweisung des geschuldeten Betrages von Deutschland aus").

Bei Barzahlung kein Geld vorrätig

Der Autobahnbedienstete füllt ein Formular aus mit dem Hinweis, dass der geschuldete Betrag binnen 15 Tagen ohne Zusatzkosten an die betreffende Autobahnbetreibergesellschaft zu entrichten sei. Nach diesem Zeitraum entfallen Zusatzgebühren. Sie können den Betrag auch von Deutschland aus mittels Überweisung auf das von der jeweiligen Autobahnbetreibergesellschaft angegebene Bank- bzw. Postbankkonto (ccp = conto corrente postale) überweisen, wobei die recht hohen Überweisungskosten dann zu Ihren Lasten gehen. Geben Sie in jedem Fall Durchfahrtsdatum, Fahrzeugkennzeichen und die Nummer des ausgefüllten Formulars an.

Schwierigkeiten bei bargeldloser Zahlung

Ist die eingeführte ViaCard abgelaufen, fordert Sie eine Lautsprecherstimme (in italienischer Sprache) auf, eine weitere ViaCard in die dafür vorgesehene Öffnung zu stecken (maximal insges. zwei Karten). Haben Sie keine weitere Karte vorrätig, betätigen Sie die Taste "AIUTO-HELP", "RICHIESTA DI INTERVENTO" oder "ASSISTENZA". Ebenso ist zu verfahren, wenn es Schwierigkeiten bei Bezahlung mit Kreditkarte gibt. Das Kontrollpersonal bewirkt dann die Ausgabe eines "Quittungsstreifens", den Sie in jedem Fall abwarten und herausziehen sollten. Anhand des Quittungsstreifens ist sodann die Bezahlung des ausstehenden Betrages bei einem Bediensteten an der nächsten, zur selben Autobahnbetreibergesellschaft gehörenden Zahlstelle bzw. der nächsten als "Punto Blu" bezeichneten Zahlstation möglich. Auch vom Ausland aus ist eine nachträgliche Bezahlung möglich (vgl. Sie bitte die Hinweise auf der Rückseite des Quittungsstreifens), wobei wir auf die relativ hohen Überweisungskosten hinweisen (näheres unter "Überweisung des geschuldeten Betrages von Deutschland aus").

Wichtig:
Quittungsstreifen gut aufbewahren, da nur anhand dessen der zu zahlende Betrag ermittelt werden kann.

Mautkarte nicht gezogen / verloren / verlegt

Benutzen Sie bei der Autobahnausfahrt eine für Barzahlung vorgesehene Zahlstelle und teilen Sie dem Bediensteten mit, wo Sie eingefahren sind. Grundsätzlich müssen Sie in solchen Fällen die Autobahngebühr für die von der Ausfahrtstation gesehen am weitesten entfernte Einfahrtstation bezahlen (Beispiel: Brennerausfahrt von Italien kommend: Strecke ab Taranto - am unteren Ende des Stiefels - wird zugrundegelegt). Sie können aber der Autobahngesellschaft nachträglich schriftlich Nachweise hinsichtlich der tatsächlich zurückgelegten Strecke zukommen lassen. Sind die Nachweise überzeugend (z. B. Quittungen von an dieser Strecke benutzten Tankstellen, Restaurants etc.), so kann die Autobahnbetreibergesellschaft im Einzelfall von der Erhebung des erhöhten Betrages absehen.
Hierauf haben Sie aber keinen Anspruch.

Hinweis:
Fahrzeuge, die ohne Bezahlung den Autobahnbereich verlassen, werden fotografiert, um eine Halterermittlung zu ermöglichen. Fahrzeughalter, die nicht von sich aus rechtzeitig für die Bezahlung der Autobahnmaut sorgen, können von den Autobahngesellschaften angeschrieben und zur nachträglichen Bezahlung zuzüglich entstandener Verfahrenskosten aufgefordert werden.

Überweisung des geschuldeten Betrages von Deutschland aus

Sofern eine nachträgliche Bezahlung von Italien aus nicht möglich war, können Sie den geschuldeten Betrag (nach 15 Tagen zuzüglich Gebühren) auf das von der jeweiligen Autobahnbetreibergesellschaft angegebene Bank- bzw. Postbankkonto in Italien (in den Hinweisen der jeweiligen Gesellschaften oft mit "ccp" = conto corrente postale bezeichnet) von Deutschland aus überweisen.

Wenden Sie sich insoweit an Ihre kontoführende Bank oder die Postbank, über deren jeweilige Direktservicetelefonnummern Sie sich über die günstigsten Zahlungsmodalitäten informieren können. Vergessen Sie dabei nicht, bei dem Verwendungszweck Durchfahrtsdatum, Fahrzeugkennzeichen und die Nummer des ausgefüllten Formulars bzw. des Quittungsstreifens anzugeben.

Informationszentren der wichtigsten Autobahnbetreibergesellschaften

Für Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Autobahnmaut haben die beiden für deutsche Touristen wichtigsten Autobahnbetreibergesellschaften Italiens unter folgenden Nummern erreichbare Informationszentren eingerichtet. Unter diesen Telefonnummern können Sie sich auch hinsichtlich der nächstgelegenen "Punto Blu" - Zahlungsstellen informieren.
Autostrade S.p.A., Rom: Tel. (0039)-06-4363.2121
Brennerautobahn, Trient: Tel. (0039)-0461-212728 (Montag - Freitag)
                                                                                                                        

Autobahnmaut - Rechtslage bei Verkehrsverstössen im Mautstellenbereich und bei Nichtbezahlung italienischer Autobahngebühren
 

Wenden, Rückwärtssetzen, Spurwechsel im Mautstellenbereich

Gem. Art. 176 Abs. 19 und 20 des italienischen Straßenverkehrsgesetzes (Codice della strada) werden derartige Fahrmanöver sowohl auf Autobahneinfahrten (vor Beginn der eigentlichen Autobahnstrecke) als auch auf der Autobahn selbst, auf Hilfsspuren, an Notrufsäulen und im Bereich der Autobahnausfahrten vor den Mautstellen besonders streng geahndet. In der Regel wird ein Bußgeld von mehreren Hundert Euro und ein Fahrverbot von mindestens zwei Monaten, oft aber von 6 Monaten verhängt. Dabei wird der Führerschein meist nicht vor Ende des Verbotszeitraums wieder ausgehändigt.

Strafrechtliche Ahndung des Nichtbezahlens von Autobahnmaut

Gem. Artikel 176 Abs. 17 Codice della Strada kann mit einer Geldbuße von mindestens 300 EUR bestraft werden, wer an Autobahneinfahrten ohne anzuhalten in verkehrsgefährdender Weise durchfährt oder sonst wie die Zahlung der Autobahngebühr ganz oder teilweise zu umgehen versucht. Aufgrund italienischer Bußgeld- oder Strafbescheide können zwar in Deutschland keine Zwangsmaßnahmen ergriffen werden (da zwischen beiden Staaten keine Vollstreckungshilfevereinbarungen für derartige Verstöße bestehen), wohl aber in Italien, falls es dort zu Kontrollen kommt.

Geltendmachung nicht bezahlter Autobahngebühren in Deutschland

Aufgrund der Tatsache, dass bei Nichtbezahlung der Maut (etwa aufgrund der oben in Ziff. 5.1 bis 5.3 genannten Schwierigkeiten) Ihre Personalien und das Kfz-Kennzeichen registriert werden, können italienische Autobahngesellschaften Ihnen Mahnschreiben wegen nichtbezahlter Autobahnmaut auch nach Deutschland nachsenden oder Sie anlässlich einer Kontrolle in Italien zur Zahlung auffordern. Die Durchsetzbarkeit italienischer Mautforderungen in Deutschland ist rechtlich umstritten und kostenintensiv, kann aber nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für die erhöhte Maut gem. Art. 176 Abs 16 Codice della Strada für den - in obiger Ziff. 5.4 beschriebenen - Fall, dass Sie bei der Autobahnausfahrt keine Mautkarte vorweisen können. Insoweit könnten Sie aber die Zahlungspflicht durch Nachweis der tatsächlich zurückgelegte Strecke abwenden.                                                                     Quelle: ADAC

 

 

 

 

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